Die CSB-Grenzwerte (Chemischer Sauerstoffbedarf) sind in der Abwasserverordnung (AwSV) nicht direkt festgelegt. Stattdessen werden die Grenzwerte für CSB in den jeweiligen Genehmigungen für Abwasseranlagen oder in den spezifischen Anforderungen der Wasserbehörden definiert. Es ist wichtig, die entsprechenden Landesverordnungen oder spezifischen Vorgaben der zuständigen Behörde zu konsultieren, um die genauen Grenzwerte zu erfahren.