Die UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) und die Verträglichkeitsprüfung nach FFH (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) sind beide Instrumente des Umweltrechts, dienen jedoch unterschiedlichen Zwecken und haben unterschiedliche Anwendungsbereiche: 1. **Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)**: - **Zweck**: Die UVP dient dazu, die Umweltauswirkungen von Projekten frühzeitig zu erkennen, zu beschreiben und zu bewerten. Ziel ist es, negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, zu vermindern oder auszugleichen. - **Anwendungsbereich**: Sie wird für eine Vielzahl von Projekten angewendet, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten, wie z.B. große Bauvorhaben, Infrastrukturprojekte oder industrielle Anlagen. - **Rechtsgrundlage**: In der EU basiert die UVP auf der Richtlinie 2011/92/EU (UVP-Richtlinie), die in nationales Recht umgesetzt wird. - **Prozess**: Der Prozess umfasst die Erstellung eines UVP-Berichts, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Berücksichtigung der Ergebnisse in der Genehmigungsentscheidung. 2. **Verträglichkeitsprüfung nach FFH**: - **Zweck**: Die FFH-Verträglichkeitsprüfung zielt speziell darauf ab, sicherzustellen, dass Projekte oder Pläne keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten haben. Natura 2000 ist ein Netzwerk von Schutzgebieten, das durch die FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) geschaffen wurde. - **Anwendungsbereich**: Sie wird für Projekte oder Pläne durchgeführt, die in oder in der Nähe von Natura 2000-Gebieten liegen und potenziell erhebliche Auswirkungen auf diese Gebiete haben könnten. - **Rechtsgrundlage**: Die FFH-Verträglichkeitsprüfung basiert auf Artikel 6 der FFH-Richtlinie. - **Prozess**: Der Prozess umfasst die Bewertung der Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungsziele des betroffenen Natura 2000-Gebiets und die Feststellung, ob das Projekt genehmigt werden kann oder ob Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Kompensation erforderlich sind. Zusammengefasst: Die UVP ist ein allgemeines Instrument zur Bewertung der Umweltauswirkungen von Projekten, während die FFH-Verträglichkeitsprüfung speziell auf den Schutz von Natura 2000-Gebieten abzielt.