In Deutschland gibt es keine spezifische gesetzliche Vorschrift, die direkt vorschreibt, dass nach einer positiven Luftmessung auf Quecksilberbelastung auch eine Bodenprobe entnommen werden muss. Allerdings können verschiedene Regelwerke und Richtlinien indirekt solche Maßnahmen nahelegen oder erfordern, je nach Kontext und Anwendungsbereich. 1. **Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)** und **Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)**: Diese Regelungen zielen darauf ab, den Boden vor schädlichen Veränderungen zu schützen. Wenn eine Quecksilberbelastung in der Luft festgestellt wird, könnte dies ein Hinweis auf eine mögliche Kontamination des Bodens sein, was weitere Untersuchungen erforderlich machen könnte. 2. **Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)**: Die TRGS 900 und TRGS 402 enthalten Regelungen zum Umgang mit Gefahrstoffen und zur Überwachung der Luftqualität am Arbeitsplatz. Bei festgestellten Überschreitungen von Grenzwerten können weitergehende Untersuchungen, einschließlich Bodenproben, notwendig sein. 3. **Richtlinien und Empfehlungen von Umweltbehörden**: Lokale oder regionale Umweltbehörden können spezifische Empfehlungen oder Anforderungen für weitergehende Untersuchungen geben, wenn eine Quecksilberbelastung festgestellt wird. 4. **Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)**: Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Wenn eine Quecksilberbelastung in der Luft festgestellt wird, könnte dies eine weitergehende Untersuchung des Bodens als Teil der Gefährdungsbeurteilung erforderlich machen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Umweltbehörde oder einem Fachberater für Umwelt- und Arbeitsschutz zu erkundigen, um spezifische Anforderungen und Empfehlungen für den jeweiligen Fall zu erhalten.