Die erste Düngemittelverordnung in Deutschland war die "Düngemittelverordnung" (DüMV) vom 16. Dezember 1977. Diese Verordnung regelte die Anforderungen an die Beschaffenheit, Kennzeichnung und das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln. Sie wurde im Laufe der Jahre mehrfach geändert und angepasst, um den aktuellen landwirtschaftlichen und umweltpolitischen Anforderungen gerecht zu werden.