Die VERORDNUNG (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur hat mehrere Auswirkungen auf die Zulassungsverfahren in Deutschland. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **Strengere Umweltauflagen**: Die Verordnung könnte zu strengeren Anforderungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen führen, was bedeutet, dass Projekte umfassender auf ihre Auswirkungen auf die Natur geprüft werden müssen. 2. **Erhöhung der Wiederherstellungsmaßnahmen**: Unternehmen und Projektträger müssen möglicherweise zusätzliche Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen und zur Förderung der Biodiversität ergreifen, bevor sie Genehmigungen erhalten. 3. **Integration von Naturschutz in Planungsprozesse**: Die Verordnung fördert die Integration von Naturschutzaspekten in alle Phasen der Planung und Genehmigung, was zu einer stärkeren Berücksichtigung ökologischer Belange führen kann. 4. **Verstärkter Bürgerdialog**: Es könnte eine Erhöhung der Beteiligung der Öffentlichkeit an den Zulassungsverfahren geben, um sicherzustellen, dass die Meinungen und Bedenken der Bürger in die Entscheidungsprozesse einfließen. 5. **Langfristige Planung**: Die Verordnung könnte dazu führen, dass Projekte langfristiger geplant werden müssen, um die Nachhaltigkeit und die Wiederherstellung von Lebensräumen zu gewährleisten. 6. **Finanzielle Auswirkungen**: Unternehmen könnten mit höheren Kosten für die Einhaltung der neuen Vorschriften und für die Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen rechnen. Insgesamt zielt die Verordnung darauf ab, den Schutz der Natur zu stärken und die Wiederherstellung von Ökosystemen zu fördern, was sich direkt auf die Zulassungsverfahren in Deutschland auswirken wird.