Sattelanhänger sowie drei- und mehrachsige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (ZGM) über 4 t müssen mindestens mit zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Diese Vorschrift dient der Sicherheit, um ein Wegrollen des Fahrzeugs zu verhindern, insbesondere bei unebenem Gelände oder beim Parken.