Sattelanhänger sowie drei- und mehrachsige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (ZGM) über 4 t müssen mindestens mit zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Diese Vor... [mehr]
Sattelanhänger sowie drei- und mehrachsige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (ZGM) über 4 t müssen mindestens mit zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Diese Vor... [mehr]