Bedingungen für Freilandhaltung von Legehennen in NRW

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gelten für die Freilandhaltung von Legehennen bestimmte Vorschriften, die sich aus dem Tierschutzgesetz und der Legehennenhaltungsverordnung ergeben. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören: 1. **Platzangebot**: Jede Henne muss mindestens 4 Quadratmeter Auslauf im Freien haben. Der Stall muss zudem ausreichend Platz bieten, in der Regel mindestens 9 Hennen pro Quadratmeter. 2. **Auslauf**: Der Auslauf muss für die Hennen zugänglich sein und sollte eine abwechslungsreiche Gestaltung aufweisen, um den Tieren Beschäftigung zu bieten. 3. **Stallbedingungen**: Der Stall muss gut belüftet sein, ausreichend Licht bieten und Schutz vor Witterungseinflüssen sowie Raubtieren gewährleisten. 4. **Fütterung und Wasser**: Die Hennen müssen Zugang zu frischem Wasser und einer ausgewogenen Ernährung haben. 5. **Gesundheitsüberwachung**: Regelmäßige Kontrollen der Tiere sind notwendig, um ihre Gesundheit zu gewährleisten. 6. **Einstreu**: Der Stall muss mit geeigneter Einstreu ausgestattet sein, um das Wohlbefinden der Tiere zu fördern. Diese Vorschriften dienen dem Tierschutz und sollen sicherstellen, dass die Hennen unter artgerechten Bedingungen gehalten werden. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder Fachstellen über die genauen Anforderungen und eventuelle Änderungen zu informieren.

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