Volieren zur Miete für eine Taubenendstelle findest du am ehesten bei folgenden Anlaufstellen: 1. **Tierschutzvereine und Tierschutzorganisationen**: Viele lokale Tierschutzvereine betreiben sel... [mehr]
In Deutschland ist das Verjagen oder Töten von Tauben mit einem Luftgewehr grundsätzlich nicht erlaubt. Tauben – sowohl Wildtauben als auch Stadttauben – unterliegen dem Tierschutzgesetz und teilweise dem Jagdrecht oder dem Artenschutzrecht. Das Schießen auf Tiere mit einem Luftgewehr stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) dar, da es als Tierquälerei gewertet werden kann. Zudem ist das Schießen mit Luftgewehren außerhalb von genehmigten Schießständen oder dem eigenen, ausreichend gesicherten Grundstück verboten (§ 12 Waffengesetz). In Wohngebieten ist das Schießen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gibt es nur mit behördlicher Genehmigung, etwa wenn eine Plage vorliegt und keine anderen Maßnahmen greifen. Diese Genehmigung muss explizit von der zuständigen Behörde (z. B. Ordnungsamt, Untere Naturschutzbehörde) erteilt werden. Fazit: Ohne behördliche Ausnahmegenehmigung ist das Verjagen oder Töten von Tauben mit dem Luftgewehr verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Es sollten stattdessen tierschutzgerechte und legale Vergrämungsmaßnahmen genutzt werden.
Volieren zur Miete für eine Taubenendstelle findest du am ehesten bei folgenden Anlaufstellen: 1. **Tierschutzvereine und Tierschutzorganisationen**: Viele lokale Tierschutzvereine betreiben sel... [mehr]