Was muss man laut Datenschutzverordnung auf einer Website berücksichtigen?

Antwort

Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen auf einer Website mehrere Aspekte berücksichtigt werden: 1. **Datenschutzerklärung**: Eine leicht zugängliche und verständliche Datenschutzerklärung, die darüber informiert, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck und wie sie verarbeitet werden. 2. **Einwilligung zur Datenverarbeitung**: Vor der Erhebung personenbezogener Daten muss eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer eingeholt werden, z.B. durch ein Opt-in-Verfahren für Newsletter. 3. **Cookies und Tracking**: Nutzer müssen über die Verwendung von Cookies und Tracking-Tools informiert werden und ihre Einwilligung dazu geben. Ein Cookie-Banner ist hierfür üblich. 4. **Recht auf Auskunft und Löschung**: Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erhalten und diese löschen zu lassen. 5. **Datensicherheit**: Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. 6. **Auftragsverarbeitung**: Wenn Dritte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt werden, muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden. 7. **Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten**: Ein internes Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten muss geführt werden. 8. **Datenschutzbeauftragter**: In bestimmten Fällen muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. Weitere Informationen zur DSGVO und deren Anforderungen finden sich auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).

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