Der Mindestquerschnitt von Schutzleitern (PE-Leitern) in Aufzügen ist in der Regel in den Normen und Vorschriften für elektrische Installationen festgelegt. In Deutschland ist dies insbesondere in der Norm DIN VDE 0100-540 und der Norm EN 81-20 (Sicherheitsnorm für Aufzüge) definiert. Laut diesen Normen beträgt der Mindestquerschnitt für Schutzleiter in Aufzügen in der Regel 6 mm² für Kupferleiter und 10 mm² für Aluminiumleiter. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Normen zu beachten, da diese je nach Anwendung und Installationsbedingungen variieren können. Für genaue Informationen und aktuelle Vorschriften sollte immer die neueste Version der relevanten Normen konsultiert werden.