Ein typisches Löschfahrzeug der Feuerwehr (z. B. ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, HLF oder LF) hat in Deutschland eine Breite von etwa 2,50 Metern ohne Spiegel. Mit Spiegeln kann die...
Die maximalen Abmessungen für ein Leichtkraftfahrzeug (auch als „Leichtfahrzeug der Klasse L6e“ bezeichnet) sind in der EU-Verordnung (EU) Nr. 168/2013 geregelt. Für Leichtkraftfahrzeuge gelten folgende Maximalwerte: - **Maximale Breite:** 1,50 Meter - **Maximale Länge:** 3,00 Meter Diese Werte gelten für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. B. sogenannte „45-km/h-Autos“ oder „Microcars“). Weitere technische Details findest du direkt in der [EU-Verordnung 168/2013](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0168).
Ein typisches Löschfahrzeug der Feuerwehr (z. B. ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, HLF oder LF) hat in Deutschland eine Breite von etwa 2,50 Metern ohne Spiegel. Mit Spiegeln kann die...