Konkuriert die Anzahl der Duschen in Turnhallen mit trinkwasserrelevanten Anforderungen im bestimmungsgemäßen Betrieb?
Antwort vomJa. Viele Duschen in Turnhallen **können** in Konflikt mit trinkwasserrelevanten Anforderungen stehen, **wenn sie selten oder unregelmäßig genutzt werden**. Dann entsteht ein Spannungsfeld zum „bestimmungsgemäßen Betrieb“, weil Trinkwasserinstallationen so betrieben werden sollen, dass Wasser regelmäßig ausgetauscht wird und nicht lange stagniert. Kurz gesagt: - **Viele Entnahmestellen** = größeres Leitungsnetz / mehr Wasservolumen - **Geringe Nutzung** = längere Stagnation - **Stagnation** begünstigt hygienische Probleme, z. B. im Hinblick auf **Legionellen** - Damit kann die Auslegung einer Sporthalle mit sehr vielen Duschen **praktisch** in Konkurrenz zu den Anforderungen an den bestimmungsgemäßen Betrieb stehen Wichtig ist aber: - **Nicht die Anzahl der Duschen an sich** ist unzulässig, - sondern eine Anlage ist problematisch, **wenn Planung, Dimensionierung und tatsächliche Nutzung nicht zusammenpassen**. Fachlich bedeutet das: - Die Installation sollte **bedarfsgerecht dimensioniert** sein. - Selten genutzte Stränge sollten vermieden oder zurückgebaut werden. - Ein **regelmäßiger Wasseraustausch** muss sichergestellt sein. - Gegebenenfalls sind **Spülkonzepte** oder technische Maßnahmen nötig. Fazit: **Ja, die Anzahl der Duschen kann in der Praxis mit trinkwasserhygienischen Anforderungen kollidieren, wenn dadurch kein bestimmungsgemäßer Betrieb mehr erreicht wird.** Entscheidend ist die reale Nutzung, nicht nur die theoretische Ausstattung.