Der gemeine Wert im Steuerrecht bezeichnet den Marktwert eines Vermöggegenstandes, also den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zwischen einem Käufer und einem Verkäuf... [mehr]
Das Rechtsstaatsprinzip im Steuerrecht umfasst verschiedene Aspekte, die durch spezifische Vorschriften geregelt sind. Hier sind fünf Fälle, die das Rechtsstaatsprinzip im Steuerrecht veranschaulichen: 1. **Rechtsklarheit und -sicherheit**: - Vorschrift: § 1 Abs. 1 AO (Abgabenordnung) - Fall: Ein Steuerpflichtiger muss in der Lage sein, die steuerlichen Vorschriften zu verstehen und zu erkennen, welche Pflichten er hat. Unklare oder widersprüchliche Regelungen könnten gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen. 2. **Verhältnismäßigkeit**: - Vorschrift: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (allgemeines Rechtsprinzip) - Fall: Wenn das Finanzamt eine Steuerprüfung anordnet, muss diese im Verhältnis zur Schwere des Verdachts stehen. Eine übermäßige Prüfung ohne ausreichenden Anlass könnte als unverhältnismäßig angesehen werden. 3. **Rechtsschutzgarantie**: - Vorschrift: Art. 19 Abs. 4 GG (Grundgesetz) - Fall: Ein Steuerpflichtiger hat das Recht, gegen einen Steuerbescheid vorzugehen. Wenn ihm der Zugang zu einem Gericht verwehrt wird, könnte dies einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip darstellen. 4. **Gleichheit vor dem Gesetz**: - Vorschrift: Art. 3 Abs. 1 GG (Grundgesetz) - Fall: Wenn das Finanzamt unterschiedliche Steuerpflichtige unterschiedlich behandelt, ohne dass ein sachlicher Grund vorliegt, könnte dies gegen das Gleichheitsgebot und somit gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen. 5. **Rechtsbehelfsverfahren**: - Vorschrift: § 347 AO (Abgabenordnung) - Fall: Ein Steuerpflichtiger hat das Recht, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Wenn das Finanzamt diesen Einspruch nicht ordnungsgemäß bearbeitet oder die Fristen nicht einhält, könnte dies das Rechtsstaatsprinzip verletzen. Diese Fälle verdeutlichen, wie das Rechtsstaatsprinzip im Steuerrecht durch verschiedene Vorschriften und Grundsätze geschützt wird.
Der gemeine Wert im Steuerrecht bezeichnet den Marktwert eines Vermöggegenstandes, also den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zwischen einem Käufer und einem Verkäuf... [mehr]