Was ist die Definition des gemeinen Werts nach Steuerrecht?

Antwort

Der gemeine Wert im Steuerrecht bezeichnet den Marktwert eines Vermöggegenstandes, also den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zwischen einem Käufer und einem Verkäufer vereinbart werden würde, die beide bereit sind, den Kaufvertrag abzuschließen, jedoch nicht zur Transaktion gezwungen sind. Der gemeine Wert wird häufig zur Bewertung von Vermögensgegenständen für steuerliche Zwecke herangezogen, beispielsweise bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer oder bei der Bewertung von Betriebsvermögen. Er dient dazu, eine faire und objektive Grundlage für die steuerliche Bemessung zu schaffen.

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