In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) nach § 18a UStG müssen grundsätzlich nur innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und bestimmte sonstige L... [mehr]
Wenn auf der Rechnung zur Lieferung einer Maschine zusätzlich eine Leistung (z. B. Montage, Inbetriebnahme, Schulung) ausgewiesen ist, kommt es für die Deklaration in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) darauf an, ob es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung oder um eine sonstige Leistung handelt: **1. Innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a UStG):** Die Lieferung der Maschine an einen Unternehmer in einen anderen EU-Mitgliedstaat wird als innergemeinschaftliche Lieferung in der ZM gemeldet (Feld „Lieferungen“). **Leistungen**, die im engen Zusammenhang mit der Lieferung stehen (z. B. Montage), können Teil der Lieferung sein, wenn sie als Nebenleistung zur Hauptleistung (Maschinenlieferung) gelten. In diesem Fall wird der gesamte Betrag als Lieferung gemeldet. **2. Sonstige Leistung (§ 3a UStG):** Ist die Leistung (z. B. eine eigenständige Dienstleistung wie Schulung, Wartung) separat zu betrachten, handelt es sich um eine sonstige Leistung. Diese wird in der ZM im Feld „sonstige Leistungen“ gemeldet, sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer in einem anderen EU-Land ist und die Leistung dort steuerbar ist (Reverse-Charge-Verfahren). **Praktische Umsetzung:** - **Lieferung und Nebenleistung als Einheit:** Beide Positionen werden als eine innergemeinschaftliche Lieferung in der ZM gemeldet (Feld „Lieferungen“). - **Lieferung und eigenständige Leistung:** Die Lieferung wird als „Lieferung“, die Leistung als „sonstige Leistung“ in der ZM gemeldet. **Wichtig:** Die korrekte Zuordnung hängt vom Einzelfall ab (Neben- oder Hauptleistung). Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater. **Weitere Informationen:** - [Bundeszentralamt für Steuern – Zusammenfassende Meldung](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Steuern-International/Umsatzsteuer/Zusammenfassende_Meldung/zusammenfassende_meldung_node.html) - [BMF-Schreiben zur ZM](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-12-16-zusammenfassende-meldung.html) **Fazit:** Ob du die Leistung zusammen mit der Maschine als Lieferung oder separat als sonstige Leistung in der ZM deklarierst, hängt davon ab, ob die Leistung als Nebenleistung zur Lieferung zählt oder eigenständig ist.
In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) nach § 18a UStG müssen grundsätzlich nur innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und bestimmte sonstige L... [mehr]