Wie berechnet sich die Grundsteuer B?

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Die Grundsteuer B wird in Deutschland auf Grundstücke erhoben die nicht im Eigentum von Land und Kommunen stehen. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: 1. **Ermittlung des Einheitswerts**: Der Einheitswert wird vom Finanzamt festgelegt und basiert auf dem Wert des Grundstücks sowie der darauf befindlichen Gebäude. Dieser Wert wird alle sieben Jahre überprüft. 2. **Feststellung der Grundsteuermesszahl**: Die Grundsteuermesszahl variiert je nach Art des Grundstücks. Für bebaute Grundstücke beträgt sie in der Regel 3,5 % des Einheitswerts. 3. **Berechnung des Grundsteuermessbetrags**: Der Grundsteuermessbetrag wird ermittelt, indem der Einheitswert mit der Grundsteuermesszahl multipliziert wird. 4. **Festlegung des Hebesatzes**: Jede Gemeinde legt einen eigenen Hebesatz fest, der auf den Grundsteuermessbetrag angewendet wird. Dieser Hebesatz kann stark variieren und ist entscheidend für die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. 5. **Berechnung der Grundsteuer B**: Die endgültige Grundsteuer B ergibt sich aus der Formel: \[ \text{Grundsteuer B} = \text{Grundsteuermessbetrag} \times \text{Hebesatz} \] Die Grundsteuer B wird jährlich erhoben und die genauen Beträge können je nach Gemeinde und individuellen Grundstückswerten unterschiedlich sein.

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