Im Bereich der Umsatzsteuer gilt im grenzüberschreitenden Umsatz innerhalb der EU das Prinzip der „Bestimmungslandbesteuerung“. Dies bedeutet, dass im B2B-Fall (Business-to-Business)... [mehr]
Tochterunternehmen in einem EU-Land und eine Muttergesellschaft in Deutschland benötigen in der Regel zwei verschiedene VAT-Nummern, wenn das Tochterunternehmen in dem EU-Land als eigenständige juristische Person agiert und dort umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt. Dies ist notwendig, um die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen in dem jeweiligen Land zu erfüllen. Die VAT-Nummer des Tochterunternehmens wird benötigt, um die Umsatzsteuer korrekt zu erfassen und abzuführen, während die Muttergesellschaft ihre eigene VAT-Nummer in Deutschland behält. Es ist wichtig, die spezifischen umsatzsteuerlichen Regelungen des jeweiligen EU-Landes zu beachten, da diese variieren können.
Im Bereich der Umsatzsteuer gilt im grenzüberschreitenden Umsatz innerhalb der EU das Prinzip der „Bestimmungslandbesteuerung“. Dies bedeutet, dass im B2B-Fall (Business-to-Business)... [mehr]
Ja, bei einem europäischen Konzern müssen die EU Taxonomiedaten von außereuropäischen Tochterunternehmen in der Regel eingebunden werden, sofern diese Tochterunternehmen relevante... [mehr]