Ja, das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 verschiebt die Anwendung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Ursprünglich sollte dieser Paragraph bereits früher in Kraft treten, jedoch wurde die Umsetzung auf den 1. Januar 2025 verschoben. Diese Regelung betrifft insbesondere die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Bereich der digitalen Wirtschaft.