Wie wird die Vergnügungssteuer in Baden-Württemberg berechnet?

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Die Vergnügungssteuer in Baden-Württemberg wird auf verschiedene Arten von Vergnügungen erhoben, wie zum Beispiel auf Spielhallen, Wettbüros oder ähnliche Einrichtungen. Die genaue Berechnung kann je nach variieren, da die Kommunen das Recht haben, eigene Satzungen zu erlassen. In der Regel wird die Vergnügungssteuer als Prozentsatz des Bruttospielertrags oder des Umsatzes berechnet. Der Steuersatz kann zwischen 5% und 20% liegen, abhängig von der Art der Vergnügung und den spezifischen Regelungen der jeweiligen Gemeinde. Es ist wichtig, die lokale Satzung zu konsultieren, um die genauen Sätze und Berechnungsgrundlagen zu erfahren.

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