Kann man als Unternehmer mit Umsatz unter 24.000 €/Jahr einen sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben und sich darüber sozialversichern lassen?

Antwort

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn du als Unternehmer mit einem geringen Umsatz (unter 24.000 €/Jahr, also unterhalb der Kleinunternehmergrenze nach § 19 UStG) tätig bist, kannst du parallel dazu auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. In diesem Fall bist du über deinen sozialversicherungspflichtigen Job (z.B. als Angestellter) in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Deine selbstständige Tätigkeit gilt dann als Nebentätigkeit. Für die Sozialversicherung ist entscheidend, ob die abhängige Beschäftigung oder die Selbstständigkeit überwiegt. Solange deine Haupttätigkeit die sozialversicherungspflichtige Anstellung ist, bleibst du über diese versichert. Die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit musst du aber ggf. beim Finanzamt angeben und versteuern. Wichtig: Wenn deine selbstständige Tätigkeit irgendwann den Hauptteil deiner Arbeitszeit und deines Einkommens ausmacht, kann sich die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ändern. Dann könntest du unter Umständen als hauptberuflich selbstständig gelten und müsstest dich ggf. selbst um deine Sozialversicherung kümmern. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html) oder deiner [gesetzlichen Krankenkasse](https://www.gesundheitskasse.de/). **Fazit:** Ja, du kannst als Unternehmer mit geringem Umsatz einen sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben und dich darüber sozialversichern lassen, solange die abhängige Beschäftigung im Vordergrund steht.

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