Transferkurzarbeitergeld (Transfer-KuG) ist eine Lohnersatzleistung, die wie das reguläre Kurzarbeitergeld behandelt wird. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen. **Konkret für deinen Fall:** - **Ehemann (Steuerklasse 3):** Er erhält Transferkurzarbeitergeld. Dieses wird nicht direkt versteuert, aber bei der Steuererklärung angegeben. - **Ehegattin (Steuerklasse 4):** Sie hat reguläres Einkommen. **Veranlagung:** Bei der gemeinsamen Veranlagung (Zusammenveranlagung) werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet. Das Transferkurzarbeitergeld des Ehemanns wird dem zu versteuernden Einkommen nicht direkt hinzugerechnet, aber es erhöht den Steuersatz, mit dem das gesamte zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner versteuert wird (Progressionsvorbehalt). **Ablauf:** 1. Das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner wird berechnet (ohne das Transferkurzarbeitergeld). 2. Es wird berechnet, wie hoch der Steuersatz wäre, wenn das Transferkurzarbeitergeld als steuerpflichtiges Einkommen hinzugerechnet würde. 3. Dieser (höhere) Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen angewendet. **Wichtige Hinweise:** - Das kann dazu führen, dass ihr nachträglich Steuern nachzahlen müsst, wenn das Transferkurzarbeitergeld nicht bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. - Ihr müsst in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer von euch Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten hat. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Finanzen: Progressionsvorbehalt](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/P/progressionsvorbehalt.html) - [Steuerliche Behandlung von Kurzarbeitergeld](https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/kurzarbeitergeld-und-steuererklaerung/) **Fazit:** Das Transferkurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen beider Ehepartner bei gemeinsamer Veranlagung. Dadurch kann sich die Steuerlast erhöhen.