Während einer laufenden Scheidung bleibt zunächst die bisherige Steuerklasse bestehen. Entscheidend ist der sogenannte Trennungszeitpunkt: - Im Jahr der Trennung kannst du und dein*e (Noch-... [mehr]
In Luxemburg wird das Steuersystem in verschiedene Steuerklassen unterteilt. Verheiratete Personen mit zwei Kindern fallen in der Regel in die Steuerklasse 1. Diese Steuerklasse gilt für verheiratete Paare, die gemeinsam veranlagt werden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass ein Ehepartner in Steuerklasse 2 eingestuft wird, wenn er oder sie allein für die Kinder sorgt. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder der luxemburgischen Steuerbehörde über die spezifischen Umstände und möglichen Steuervorteile zu informieren.
Während einer laufenden Scheidung bleibt zunächst die bisherige Steuerklasse bestehen. Entscheidend ist der sogenannte Trennungszeitpunkt: - Im Jahr der Trennung kannst du und dein*e (Noch-... [mehr]
Die Steuerklasse kann in Deutschland grundsätzlich einmal im Jahr geändert werden. In bestimmten Lebenssituationen, wie zum Beispiel bei Heirat, Scheidung, Tod des Ehepartners oder wenn sich... [mehr]