Ja, als Soldat kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Arztrechnungen von der Steuer absetzen. Medizinische Ausgaben können als außergewöhnliche Belastungen in deiner Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn sie eine zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Dazu zählen Kosten für Arztbesuche, Medikamente und andere medizinische Behandlungen. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren und die genauen Regelungen des Finanzamts zu beachten. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu konsultieren.