Wird bei Nießbrauch die Schenkungsteuer durch verkürzte Lebenserwartung geringer?

Antwort

Ja, die Schenkungsteuer kann bei einem Nießbrauch durch eine verkürzte Lebenserwartung des Nießbrauchsberechtigten geringer ausfallen. Die Schenkungsteuer wird unter anderem auf Basis des Kapitalwerts des Nießbrauchs berechnet, der wiederum von der Lebenserwartung des Berechtigten abhängt. Eine verkürzte Lebenserwartung führt zu einem niedrigeren Kapitalwert des Nießbrauchs und somit zu einer geringeren Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer. Die genaue Berechnung erfolgt nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG) und den entsprechenden Sterbetafeln. Weitere Informationen dazu findest du im Bewertungsgesetz (BewG) und den entsprechenden Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen.

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