Ja, bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss die Mieterstromabrechnung von Photovoltaik (PV) Strom an den Mieter in der Regel mit Mehrwertsteuer (MwSt.) abgerechnet werden. Die GbR tritt hierbei als Stromlieferant auf und unterliegt den gleichen steuerlichen Regelungen wie andere Unternehmen, die Strom verkaufen. Das bedeutet, dass die Stromlieferung als umsatzsteuerpflichtige Leistung gilt und daher die entsprechende Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden muss. Es ist jedoch ratsam, sich mit einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass alle spezifischen gesetzlichen Anforderungen und Ausnahmen korrekt berücksichtigt werden.