Der Selbstanteil bei außergewöhnlichen Belastungen im deutschen Steuerrecht wird als „zumutbare Belastung“ bezeichnet. Das bedeutet: Nur der Teil der Kosten, der die zumutbare B... [mehr]
Ja, die Miete deines studierenden Sohnes kann unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Miete notwendig ist, um die Ausbildung zu ermöglichen, und dass du die Kosten tatsächlich trägst. Es ist wichtig, alle relevanten Nachweise, wie Mietverträge und Zahlungsbelege, aufzubewahren. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu klären.
Der Selbstanteil bei außergewöhnlichen Belastungen im deutschen Steuerrecht wird als „zumutbare Belastung“ bezeichnet. Das bedeutet: Nur der Teil der Kosten, der die zumutbare B... [mehr]
Die zumutbare Selbstbeteiligung bei den außergewöhnlichen Belastungen richtet sich in Deutschland nach § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie ist abhängig vom Gesamtbetrag... [mehr]