Kann ich die Miete meines studierenden Sohnes als außergewöhnliche Belastungen angeben?

Antwort

Ja, die Miete deines studierenden Sohnes kann unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Miete notwendig ist, um die Ausbildung zu ermöglichen, und dass du die Kosten tatsächlich trägst. Es ist wichtig, alle relevanten Nachweise, wie Mietverträge und Zahlungsbelege, aufzubewahren. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu klären.

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