Die zumutbare Selbstbeteiligung bei den außergewöhnlichen Belastungen richtet sich in Deutschland nach § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie ist abhängig vom Gesamtbetrag... [mehr]
Ja, die Miete deines studierenden Sohnes kann unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Miete notwendig ist, um die Ausbildung zu ermöglichen, und dass du die Kosten tatsächlich trägst. Es ist wichtig, alle relevanten Nachweise, wie Mietverträge und Zahlungsbelege, aufzubewahren. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu klären.
Die zumutbare Selbstbeteiligung bei den außergewöhnlichen Belastungen richtet sich in Deutschland nach § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie ist abhängig vom Gesamtbetrag... [mehr]
Für steuerlich zusammenveranlagte Ehepartner ohne Kinder liegt der zumutbare Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen in der Regel zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Eink&... [mehr]