Kleinunternehmerregelung SFLVG?

Antwort

Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Deutschland ermöglicht es kleinen Unternehmen, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. Das bedeutet, dass sie keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen ausweisen und abführen müssen. Diese Regelung gilt, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF - Kleinunternehmerregelung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/inhalt.html).

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