Das Vorgehen von Finanzbehörden in sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Grundsätzlich dürfen Finanzämter und dam... [mehr]
Ein kommunales Gewerbesteueramt benötigt in der Regel keinen direkten Zugriff auf Instagram oder Facebook, um seine Kernaufgaben – wie die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer – zu erfüllen. Die Arbeit des Gewerbesteueramts basiert hauptsächlich auf steuerlichen Meldungen, Steuererklärungen und behördlichen Daten. Allerdings kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, öffentlich zugängliche Informationen aus sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook einzusehen, etwa um Hinweise auf eine nicht gemeldete gewerbliche Tätigkeit zu erhalten. Dies geschieht jedoch in der Regel ohne speziellen „Zugriff“ oder besondere Rechte, sondern durch das Einsehen öffentlich sichtbarer Inhalte, wie es jeder Internetnutzer tun könnte. Ein spezieller, behördlicher Zugang zu diesen Plattformen ist für die Arbeit des Gewerbesteueramts nicht erforderlich und wäre datenschutzrechtlich problematisch. Die Nutzung sozialer Medien durch Behörden unterliegt zudem strengen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Weitere Informationen zu den Aufgaben eines Gewerbesteueramts findest du beispielsweise auf den Seiten vieler Kommunen oder beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/).
Das Vorgehen von Finanzbehörden in sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Grundsätzlich dürfen Finanzämter und dam... [mehr]