Ein kommunales Gewerbesteueramt benötigt in der Regel keinen direkten Zugriff auf Instagram oder Facebook, um seine Kernaufgaben – wie die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer –... [mehr]
Das Vorgehen von Finanzbehörden in sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Grundsätzlich dürfen Finanzämter und damit auch Gewerbesteuerämter das Internet und soziale Medien zur Informationsgewinnung nutzen, wenn es um die Aufdeckung von Steuerhinterziehung geht. Allerdings gibt es dabei Einschränkungen: **Offene Recherche:** Die Finanzbehörden dürfen öffentlich zugängliche Informationen in sozialen Netzwerken auswerten. Das bedeutet, sie können Profile, Beiträge und Fotos einsehen, die nicht durch Privatsphäre-Einstellungen geschützt sind. **Verdeckte Recherche (Pseudoaccount):** Das Anlegen und Nutzen von Pseudo- oder Fake-Accounts, um sich Zugang zu nicht-öffentlichen Informationen zu verschaffen (z.B. durch Freundschaftsanfragen), ist rechtlich problematisch. Nach deutschem Recht ist dies grundsätzlich nur mit richterlicher Genehmigung und unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Die Finanzbehörden sind an das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und an Datenschutzgesetze gebunden. Das gezielte Ausspähen mit falscher Identität kann zudem gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen und ggf. gegen das Strafgesetzbuch (§ 202a StGB – Ausspähen von Daten) verstoßen. **Fazit:** Ein Gewerbesteueramt darf öffentlich zugängliche Informationen in sozialen Netzwerken auswerten. Die gezielte Suche nach Steuerhinterziehern mit einem Pseudoaccount (also unter falscher Identität) ist jedoch ohne besondere rechtliche Grundlage und richterliche Anordnung in der Regel nicht erlaubt. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesdatenschutzbeauftragten](https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html) oder im [Steuerberatungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/stbergg/). **Hinweis:** Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Information. Im Einzelfall sollte ein Fachanwalt für Steuerrecht oder Datenschutz konsultiert werden.
Ein kommunales Gewerbesteueramt benötigt in der Regel keinen direkten Zugriff auf Instagram oder Facebook, um seine Kernaufgaben – wie die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer –... [mehr]