Gibt es eine Freigrenze für private Dienstleistungen oder Verkäufe, die nicht versteuert werden muss?

Antwort

Ja, in Deutschland gibt es eine Freigrenze für private Verkäufe und Dienstleistungen. Wenn du gelegentlich private Gegenstände verkaufst, die du selbst genutzt hast, bleibt der Gewinn bis zu einer Freigrenze von 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei Dienstleistungen ist es etwas komplizierter, da hier die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit relevant sind. Wenn du regelmäßig Dienstleistungen anbietest, musst du diese in der Regel versteuern, auch wenn die Einnahmen unter einem bestimmten Betrag liegen. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater über die genauen Regelungen und Ausnahmen zu informieren.

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