In Deutschland zählen Flaschen, die ein Winzer für die Abfüllung von Wein verwendet, in der Regel zum Umlaufvermögen. Dies liegt daran, dass sie als Handelsware betrachtet werden, die im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs verkauft wird. Festwerte werden normalerweise für langlebige Wirtschaftsgüter angesetzt, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Da Flaschen in der Regel nicht langfristig im Betrieb verbleiben, sondern mit dem Wein verkauft werden, ist es üblich, sie im Umlaufvermögen zu bilanzieren. Es ist jedoch ratsam, sich bei spezifischen steuerlichen Fragen an einen Steuerberater zu wenden, um die individuelle Situation und die geltenden Vorschriften zu klären.