Im Bereich der Umsatzsteuer gilt im grenzüberschreitenden Umsatz innerhalb der EU das Prinzip der „Bestimmungslandbesteuerung“. Dies bedeutet, dass im B2B-Fall (Business-to-Business)... [mehr]
Nein, das stimmt nicht. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben die Freiheit, ihre eigenen Steuersätze festzulegen, solange sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die von der EU festgelegt wurden. Insbesondere bei der Mehrwertsteuer (MwSt.) gibt es Regelungen, die besagen, dass die Mitgliedstaaten einen Standardsatz und bis zu zwei ermäßigte Sätze anwenden können. Es gibt jedoch keine allgemeine Begrenzung auf drei Steuersätze für alle Steuerarten. Die genaue Anzahl und Höhe der Steuersätze kann von Land zu Land variieren.
Im Bereich der Umsatzsteuer gilt im grenzüberschreitenden Umsatz innerhalb der EU das Prinzip der „Bestimmungslandbesteuerung“. Dies bedeutet, dass im B2B-Fall (Business-to-Business)... [mehr]
Vermögenssteuern sind in verschiedenen Ländern und Regionen unterschiedlich geregelt. Hier sind einige Beispiele: 1. **Frankreich**: Frankreich erhebt eine Vermögenssteuer (Impôt... [mehr]
Ja, bei einem europäischen Konzern müssen die EU Taxonomiedaten von außereuropäischen Tochterunternehmen in der Regel eingebunden werden, sofern diese Tochterunternehmen relevante... [mehr]
Die ATAD (Anti-Tax Avoidance Directive) wurde von den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt, was zu variierenden Regelungen in Bezug auf Steuervermeidung führt. Einige Mitgliedstaaten, die... [mehr]