Erklärung zu §8b KStG

Antwort

§ 8b des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) regelt die Steuerbefreiung für bestimmte Einkünfte von Körperschaften. Insbesondere geht es um die Steuerbefrei von Gewinnen aus der Veräußertung von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Beteiligungen**: Der Paragraph bezieht sich auf Beteiligungen, die eine Körperschaft an anderen Kapitalgesellschaften hält. 2. **Steuerbefreiung**: Gewinne aus der Veräußertung dieser Beteiligungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschaftsteuer befreit. Dies gilt insbesondere, wenn die Beteiligung mindestens 10 % beträgt und die Körperschaft die Beteiligung mindestens ein Jahr gehalten hat. 3. **Zweck**: Die Regelung soll verhindern, dass Gewinne aus der Veräußertung von Beteiligungen doppelt besteuert werden, da die Gesellschaft, an der die Beteiligung gehalten wird, bereits Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne gezahlt hat. 4. **Ausnahmen**: Es gibt auch Ausnahmen und spezielle Regelungen, die beachtet werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Art der Beteiligung und die Verwendung der Gewinne. Für eine detaillierte rechtliche Auslegung oder spezifische Anwendungsfragen ist es ratsam, einen Steuerberater oder Juristen zu konsultieren.

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