Erkläre § 163 Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen einfach.

Antwort

§ 163 des deutschen Abgabenordnung (AO) regelt die Möglichkeit, von den allgemeinen Steuerfestsetzungen abzuweichen, wenn dies aus Billigkeitsgründen gerechtfertigt ist. Das bedeutet, dass das Finanzamt in bestimmten Fällen die Steuerhöhe anpassen kann, wenn die strikte Anwendung der Steuergesetze zu unbilligen Härten führen würde. Beispielsweise könnte dies der Fall sein, wenn jemand aufgrund außergewöhnlicher persönlicher Umstände, wie Krankheit oder finanzielle Notlage, stark belastet ist. In solchen Fällen kann das Finanzamt entscheiden, die Steuerlast zu verringern oder zu stunden, um eine gerechtere Lösung zu finden. Zusammengefasst: § 163 erlaubt es, aus besonderen Gründen von den üblichen Steuerregelungen abzuweichen, um unfaire Belastungen zu vermeiden.

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