Mussten im Jahr 2010 Einnahmen aus der Vermietung von Containern in der Anlage V der Einkommensteuererklärung eingetragen werden?

Antwort

Ja, im Jahr 2010 mussten Einnahmen aus der Vermietung von Containern in der Anlage V der Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Die Anlage V ist für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorgesehen, und dazu zählen auch Einnahmen aus der Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern wie Containern.

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