Die Einkünfte eines Exporteurs von Maschinen fallen in der Regel unter die Einkunftsart "Gewerbebetrieb". Das bedeutet, dass die Gewinne aus dem Exportgeschäft als gewerbliche Einkünfte versteuert werden. Diese Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer. Weitere Informationen zur Besteuerung von gewerblichen Einkünften findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).