Bis wann muss ich als Unternehmerin meine Einkommenssteuererklärung abgeben und kann ich die Unterlagen für 2021 jetzt noch einreichen?

Antwort

Für Unternehmerinnen in Deutschland gilt grundsätzlich folgende Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung: - **Ohne Steuerberater:** Die Einkommensteuererklärung für das Vorjahr muss bis zum **31. Juli** des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. - **Mit Steuerberater:** Wenn ein Steuerberater beauftragt ist, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum **28. Februar** des übernächsten Jahres. **Beispiel:** Die Steuererklärung für das Jahr 2021 musste ohne Steuerberater bis zum 1. August 2022 (da der 31. Juli 2022 ein Sonntag war) und mit Steuerberater bis zum 31. August 2023 (wegen Fristverlängerung durch Corona) eingereicht werden. **Kannst du jetzt noch die Unterlagen von 2021 einreichen?** Die regulären Fristen für 2021 sind bereits abgelaufen. Du kannst die Unterlagen aber trotzdem noch einreichen. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob eine sogenannte **"Verspätungszuschlag"** fällig wird. Es ist besser, die Erklärung verspätet abzugeben, als sie gar nicht einzureichen, da sonst Schätzungen und ggf. weitere Sanktionen drohen. **Tipp:** Setze dich möglichst schnell mit deinem Finanzamt in Verbindung und reiche die Unterlagen nach. Erkläre ggf. die Gründe für die Verspätung, um den Verspätungszuschlag zu minimieren. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesfinanzministeriums](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei deinem zuständigen [Finanzamt](https://www.finanzamt.de/).

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