Darf ein Buchhalter eine Steuernummer für ein fremdes Gewerbe beantragen?

Antwort

In Deutschland darf ein Buchhalter nicht einfach eine Steuernummer für ein fremdes Gewerbe beantragen, ohne dass eine entsprechende Vollmacht oder Zustimmung des Gewerbetreibenden vorliegt. Die Beantragung einer Steuernummer ist in der Regel eine Angelegenheit, die den Gewerbetreibenden selbst betrifft. Es ist wichtig, dass der Buchhalter im Rahmen seiner Tätigkeit die rechtlichen Vorgaben einhält und die Zustimmung des Mandanten einholt.

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