Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zu diesem Thema bezieht sich auf die Rückforderung von Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit Rürup-Verträgen (Basisrenten). Wenn ein Rürup-Vertrag widerrufen wird, kann das Finanzamt tatsächlich die für die letzten drei Jahre gewährten Steuervergünstigungen zurückfordern. Dies geschieht, weil die Steuervergünstigungen an die Bedingung geknüpft sind, dass der Vertrag über die gesamte Laufzeit bestehen bleibt. Ein Widerruf führt dazu, dass diese Bedingung nicht mehr erfüllt ist, was die Rückforderung der bereits gewährten Vergünstigungen rechtfertigt. Für detaillierte Informationen und den genauen Wortlaut des Urteils wäre es ratsam, die entsprechenden Urteilsdatenbanken oder die Website des BFH zu konsultieren.