§ 13 Abs. 3 UStG gilt für Photovoltaikanlagen seit dem 1. Januar 2023. Diese Regelung ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen, die Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen aus der Einsp... [mehr]
§ 15a UStG regelt die Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei der Anschaffung von Pkw, die nicht ausschließlich fürnehmerische Zwecke genutzt werden. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, ein Unternehmer kauft einen Pkw für 30.000 Euro (netto) und der Umsatzsteuersatz beträgt 19%. Die darauf entfallende Umsatzsteuer beträgt 5.700 Euro (30.000 Euro x 19%). Wenn der Pkw sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, kann der Unternehmer nur einen Teil der Vorsteuer abziehen. Bei einer angenommenen geschäftlichen Nutzung von 60% kann er 60% der Vorsteuer abziehen: Vorsteuerabzug: 5.700 Euro x 60% = 3.420 Euro. Die restlichen 40% der Vorsteuer (2.280 Euro) sind nicht abzugsfähig, da sie auf die private Nutzung entfallen. Zusammenfassend: Bei gemischter Nutzung eines Pkw ist der Vorsteuerabzug nur anteilig möglich, was in der Praxis häufig zu einer Reduzierung des abziehbaren Betrags führt.
§ 13 Abs. 3 UStG gilt für Photovoltaikanlagen seit dem 1. Januar 2023. Diese Regelung ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen, die Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen aus der Einsp... [mehr]
Ja, das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 verschiebt die Anwendung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Ursprünglich sollte dieser Paragraph bereits früher in Kraft treten, jedoch wur... [mehr]
§ 2b UStG gilt seit dem 1. Januar 2023. Diese Regelung betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden