Beispiel für 15a UStG Pkw

Antwort

§ 15a UStG regelt die Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei der Anschaffung von Pkw, die nicht ausschließlich fürnehmerische Zwecke genutzt werden. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, ein Unternehmer kauft einen Pkw für 30.000 Euro (netto) und der Umsatzsteuersatz beträgt 19%. Die darauf entfallende Umsatzsteuer beträgt 5.700 Euro (30.000 Euro x 19%). Wenn der Pkw sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, kann der Unternehmer nur einen Teil der Vorsteuer abziehen. Bei einer angenommenen geschäftlichen Nutzung von 60% kann er 60% der Vorsteuer abziehen: Vorsteuerabzug: 5.700 Euro x 60% = 3.420 Euro. Die restlichen 40% der Vorsteuer (2.280 Euro) sind nicht abzugsfähig, da sie auf die private Nutzung entfallen. Zusammenfassend: Bei gemischter Nutzung eines Pkw ist der Vorsteuerabzug nur anteilig möglich, was in der Praxis häufig zu einer Reduzierung des abziehbaren Betrags führt.

Kategorie: Steuern Tags: UStG Pkw Beispiel
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