§ 13 Abs. 3 UStG gilt für Photovoltaikanlagen seit dem 1. Januar 2023. Diese Regelung ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen, die Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen aus der Einsp... [mehr]
§ 15a UStG regelt die Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei der Anschaffung von Pkw, die nicht ausschließlich fürnehmerische Zwecke genutzt werden. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, ein Unternehmer kauft einen Pkw für 30.000 Euro (netto) und der Umsatzsteuersatz beträgt 19%. Die darauf entfallende Umsatzsteuer beträgt 5.700 Euro (30.000 Euro x 19%). Wenn der Pkw sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, kann der Unternehmer nur einen Teil der Vorsteuer abziehen. Bei einer angenommenen geschäftlichen Nutzung von 60% kann er 60% der Vorsteuer abziehen: Vorsteuerabzug: 5.700 Euro x 60% = 3.420 Euro. Die restlichen 40% der Vorsteuer (2.280 Euro) sind nicht abzugsfähig, da sie auf die private Nutzung entfallen. Zusammenfassend: Bei gemischter Nutzung eines Pkw ist der Vorsteuerabzug nur anteilig möglich, was in der Praxis häufig zu einer Reduzierung des abziehbaren Betrags führt.
§ 13 Abs. 3 UStG gilt für Photovoltaikanlagen seit dem 1. Januar 2023. Diese Regelung ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen, die Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen aus der Einsp... [mehr]
Ja, das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 verschiebt die Anwendung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Ursprünglich sollte dieser Paragraph bereits früher in Kraft treten, jedoch wur... [mehr]
§ 2b UStG gilt seit dem 1. Januar 2023. Diese Regelung betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden
Die gesetzliche Grundlage für die Steuerbarkeit im Umsatzsteuergesetz (UStG) in Deutschland findet sich in § 1 UStG. Dieser Paragraph regelt, welche Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen... [mehr]