Ja, in der Straßenplanung müssen die Belange der Barrierefreiheit umfassend berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass öffentliche Verkehrswege so gestaltet werden sollten, dass sie für alle Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, älteren Menschen und Familien mit Kinderwagen, zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem die Berücksichtigung von Rampen, taktilen Leitsystemen, ausreichenden Breiten von Gehwegen und die Gestaltung von Ampeln und Fußgängerüberwegen. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur Barrierefreiheit ist dabei essenziell, um eine inklusive Mobilität zu gewährleisten.