Beide Schreibweisen, **selbständig** und **selbstständig**, sind korrekt und im Deutschen zulässig. Die Variante **selbstständig** ist die nach der neuen Rechtschreibung empfohlene... [mehr]
Die Formulierung "als attraktive Arbeitgeberin" wird verwendet, wenn man über eine weibliche Person oder ein Unternehmen spricht, das als besonders ansprechend für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Der Begriff "Arbeitgeberin" ist die weibliche Form von "Arbeitgeber" und wird in einem geschlechtergerechten Sprachgebrauch verwendet. In einem Satz könnte man sagen: "Das Unternehmen wird als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen, weil es flexible Arbeitszeiten und gute Weiterbildungsmöglichkeiten bietet."
Beide Schreibweisen, **selbständig** und **selbstständig**, sind korrekt und im Deutschen zulässig. Die Variante **selbstständig** ist die nach der neuen Rechtschreibung empfohlene... [mehr]