1. Das verfallene Haus war von einem üblen Miasma erfüllt, das jeden Besucher sofort abschreckte. 2. Im Mittelalter glaubte man, dass Krankheiten durch ein unsichtbares Miasma in der Luft... [mehr]
Der Satz ist fast korrekt, jedoch gibt es eine kleine grammatikalische Ungenauigkeit. Es sollte "zu der Zeugin sowie zu dem Beschuldigten" heißen, wenn sich "Beschuldigten" auf einen männlichen Beschuldigten bezieht. Wenn es sich um eine weibliche Beschuldigte handelt, wäre "zu der Beschuldigten" korrekt. Der korrigierte Satz könnte also lauten: "Durch den Unterzeichner wird ein Eindrucksvermerk zu der Zeugin sowie zu dem Beschuldigten gefertigt."
1. Das verfallene Haus war von einem üblen Miasma erfüllt, das jeden Besucher sofort abschreckte. 2. Im Mittelalter glaubte man, dass Krankheiten durch ein unsichtbares Miasma in der Luft... [mehr]
"Wort" ist als Bestandteil eines Satzes die kleinste selbstständige sprachliche Einheit mit einer eigenen Bedeutung. In der Grammatik bezeichnet man ein Wort als ein Element, das zwisch... [mehr]
Korrigierte Version: Ich werde mich des Falls annehmen.
Der Satz „nous ne regarde pas asseons de videos“ ist grammatikalisch nicht korrekt. Die richtige Form wäre: **„Nous ne regardons pas assez de vidéos.“** Hier die... [mehr]