Der Satz ist korrekt: Durch den Unterzeichner wird ein Eindrucksvermerk zur Zeugin sowie zur Beschuldigten gefertigt.

Antwort vom

Der Satz ist fast korrekt, jedoch gibt es eine kleine grammatikalische Ungenauigkeit. Es sollte "zu der Zeugin sowie zu dem Beschuldigten" heißen, wenn sich "Beschuldigten" auf einen männlichen Beschuldigten bezieht. Wenn es sich um eine weibliche Beschuldigte handelt, wäre "zu der Beschuldigten" korrekt. Der korrigierte Satz könnte also lauten: "Durch den Unterzeichner wird ein Eindrucksvermerk zu der Zeugin sowie zu dem Beschuldigten gefertigt."

Kategorie: Sprache Tags: Satz Zeugin Beschuldigte

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