Ist der Begriff Fahrlehrkraft offiziell und wissenschaftlich korrekt als Alternative zum Gendering?

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Der Begriff „Fahrlehrkraft“ ist sowohl offiziell als auch wissenschaftlich korrekt und wird zunehmend als genderneutrale Alternative zu „Fahrlehrer“ bzw. „Fahrlehrerin“ verwendet. **Offizieller Status:** Im deutschen Recht, insbesondere im Fahrlehrergesetz (FahrlG), wird überwiegend noch der Begriff „Fahrlehrer“ verwendet. Allerdings nutzen Behörden, Bildungseinrichtungen und Verbände (z. B. [Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.](https://www.fahrlehrerverband.de/)) immer häufiger den Begriff „Fahrlehrkraft“, um geschlechtergerecht zu formulieren. **Wissenschaftliche Korrektheit:** In der Fachliteratur und in wissenschaftlichen Texten wird „Fahrlehrkraft“ als korrekt angesehen, da der Begriff neutral ist und keine geschlechtsspezifische Zuordnung enthält. Er entspricht damit den Empfehlungen für eine inklusive und diskriminierungsfreie Sprache. **Fazit:** „Fahrlehrkraft“ ist ein offiziell anerkannter und wissenschaftlich korrekter Begriff, der sich als genderneutrale Alternative etabliert hat.

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