Deutsches Fitnessstudio verlangt Offenlegung des ärztlichen Attests als Sonderkündigung?

Antwort

In Deutschland ist es üblich, dass Fitnessstudios bei einer Sonderkündigung aufgrund gesundheitlicher Gründe ein ärztliches Attest verlangen. Dieses Attest dient als Nachweis, dass eine weitere Nutzung des Fitnessstudios aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Allerdings sollte das Attest in der Regel keine detaillierten medizinischen Informationen enthalten, sondern lediglich bestätigen, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die eine Nutzung des Fitnessstudios unmöglich macht. Falls das Fitnessstudio detaillierte medizinische Informationen verlangt, könnte dies gegen den Datenschutz verstoßen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an den Datenschutzbeauftragten des Fitnessstudios zu wenden oder rechtlichen Rat einzuholen. Weitere Informationen zum Datenschutz in Deutschland findest du auf der Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: [BfDI](https://www.bfdi.bund.de/).

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