Wie wird das Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit berechnet und zählt der Aufstockungsbetrag mit?

Antwort

Das Arbeitslosengeld nach der Altersteilzeit berechnet sich grundsätzlich aus dem sogenannten **Bemessungsentgelt**. Das ist das durchschnittliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. **Wichtige Punkte zur Berechnung nach Altersteilzeit:** 1. **Bemessungsentgelt:** Bei der Altersteilzeit wird das Arbeitslosengeld auf Basis des tatsächlich gezahlten (reduzierten) Arbeitsentgelts berechnet, das du während der Altersteilzeit erhalten hast. 2. **Aufstockungsbetrag:** Der Aufstockungsbetrag, den der Arbeitgeber im Rahmen der Altersteilzeit zahlt, ist **nicht** beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung und wird daher **nicht** in die Berechnung des Arbeitslosengeldes einbezogen. 3. **Sonderregelung (§ 427 SGB III):** Es gibt eine Sonderregelung: Wenn du unmittelbar nach der Altersteilzeit arbeitslos wirst, wird das Arbeitslosengeld so berechnet, als hättest du weiterhin das Arbeitsentgelt aus der **Vollzeitbeschäftigung** bezogen. Diese Regelung gilt aber nur, wenn die Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz durchgeführt wurde und du nach deren Ende arbeitslos wirst. **Zusammengefasst:** Der Aufstockungsbetrag wird **nicht** in die Berechnung des Arbeitslosengeldes einbezogen. Es zählt das beitragspflichtige Entgelt. Nach der Altersteilzeit kann aber unter bestimmten Voraussetzungen das frühere Vollzeitentgelt als Grundlage dienen. **Weitere Informationen:** - [Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-altersteilzeit) - [Altersteilzeitgesetz (ATG)](https://www.gesetze-im-internet.de/atg/) Bei individuellen Fällen empfiehlt sich eine Beratung bei der Agentur für Arbeit.

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