Dürfen Maklerkosten mit künftigen Mieteinnahmen bei Grundsicherung bezahlt werden?

Antwort

Wenn du Grundsicherung beziehst und eine Wohnung anmietest, ist die Übernahme der Maklerkosten durch das Sozialamt (bzw. Jobcenter) grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden: **1. Notwendigkeit:** Die Maklerkosten müssen „notwendig“ sein, das heißt, du musst nachweisen, dass du ohne Makler keine angemessene Wohnung finden konntest. **2. Antragstellung:** Die Kostenübernahme muss vor Abschluss des Maklervertrags beim zuständigen Amt beantragt und genehmigt werden. **3. Direkte Zahlung:** Die Maklerkosten werden in der Regel nicht von den zukünftigen Mieteinnahmen bezahlt, sondern müssen als einmalige Kosten im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel beim Amt beantragt werden. **4. Keine Verrechnung mit Mieteinnahmen:** Wenn du eine Wohnung vermietest und daraus Mieteinnahmen erzielst, werden diese als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet. Die Maklerkosten kannst du nicht einfach von den Mieteinnahmen abziehen, bevor sie angerechnet werden. **Fazit:** Maklerkosten können unter bestimmten Bedingungen vom Sozialamt übernommen werden, aber nicht einfach von zukünftigen Mieteinnahmen bezahlt oder abgezogen werden. Es ist wichtig, vorab mit dem zuständigen Amt zu sprechen und die Kostenübernahme zu klären. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/maklergebuehr) oder bei [Sozialhilfe24.de](https://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung/wohnung/maklerkosten.html).

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