Ist eine Bewilligung von mehr als 21 Tagen Ortsabwesenheit möglich?

Antwort

Ja, mehr als 21 Tage Ortsabwesenheit können grundsätzlich bewilligt werden, allerdings nur in Ausnahmefällen und mit besonderer Begründung. Im Kontext von Leistungen nach dem SGB II (z.B. Bürgergeld) gilt normalerweise eine maximale Ortsabwesenheit von 21 Kalendertagen pro Jahr, in denen weiterhin Anspruch auf Leistungen besteht. Eine längere Abwesenheit ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Jobcenters möglich, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen (z.B. schwere Krankheit eines nahen Angehörigen im Ausland). Ohne eine solche ausdrückliche Genehmigung führt eine Überschreitung der 21 Tage in der Regel zum Wegfall des Leistungsanspruchs für die Zeit der weiteren Abwesenheit. Es ist daher wichtig, vor einer längeren Ortsabwesenheit immer rechtzeitig einen Antrag beim Jobcenter zu stellen und die Gründe ausführlich darzulegen. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/ortsabwesenheit).

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