In Deutschland können Leistungen für einen 17-jährigen Sohn, der erwerbsfähig ist, unter bestimmten Umständen gemindert werden. Wenn eine Anhörung erfolgt ist, bedeutet dies, dass die zuständige Behörde die Situation des Sohnes prüft. Die Minderung der Leistungen kann beispielsweise erfolgen, wenn der Sohn in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, etwa durch einen Job oder andere Einkünfte. Auch die Höhe des Einkommens kann Einfluss auf die Höhe der Leistungen haben. Es ist wichtig, die genauen Umstände und die rechtlichen Grundlagen zu berücksichtigen. Eine Beratung durch einen Fachmann, wie einen Sozialarbeiter oder einen Anwalt für Sozialrecht, kann in solchen Fällen hilfreich sein, um die individuellen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.